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   OLG Hamburg, 06.03.2014 - 1 U 123/13   

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https://dejure.org/2014,70868
OLG Hamburg, 06.03.2014 - 1 U 123/13 (https://dejure.org/2014,70868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.03.2014 - 1 U 123/13 (https://dejure.org/2014,70868)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. März 2014 - 1 U 123/13 (https://dejure.org/2014,70868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 631 BGB, § 640 BGB, § 641 Abs 1 BGB
    Bauvertrag: Nichtunterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Auftraggeber; Wirksamkeit eines Nachbesserungsverlangens

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag -Nichtunterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschrift unter Protokoll verweigert: Keine Abnahme, kein Werklohn!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 10.06.2013 - 328 O 55/12

    Werklohnklage: Konkludente Verweigerung der Abnahme; Beweislast für die

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2014 - 1 U 123/13
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 28, vom 10. Juni 2013 (Geschäfts-Nr. 328 O 55/12) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 28, vom 10. Juni 2013 (Geschäfts-Nr. 328 O 55/12), ist nach einstimmiger Auffassung des Senats offensichtlich unbegründet.

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01

    Rechte des Auftraggebers nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2014 - 1 U 123/13
    Nach dem fruchtlosen Ablauf der dem Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Nacherfüllung gesetzten Frist ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, das Angebot des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung anzunehmen (BGH, Urteil vom 27. Februar 2003, VII ZR 338/01, BGHZ 154, 119 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 21 f.).
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